Wir leben in einer Zeit, in der Mobilität eine immer größere Rolle spielt. Vor allem das Kraftfahrzeug bietet im besonderen Maße individuelle Mobilität, oft als Voraussetzung für die berufliche Entfaltung sowie die Gestaltung des privaten Lebensbereiches.
Da gerade die individuelle Mobilität im Straßenverkehr für jeden Einzelnen einen sehr hohen Stellenwert hat, kommt dem Problem des Erwerbs oder der Wiederherstellung der Fahrerlaubnis, entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine besondere Bedeutung zu.
Die meisten Menschen mit Handicap können Kraftfahrzeuge mit behinderungsbedingten Zusatzeinrichtungen normal benutzen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Wunsch, mit einem eigenen Fahrzeug als mobilitätsbehinderter Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen, häufig zu einem unübersichtlichen und beschwerlichen Weg durch die Behörden, Institutionen, Gutachterstellen und Leistungsträgern führt.
Das grundsätzliche Recht zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht für jedermann. Bei Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art ist geeignete Vorsorge zu treffen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- theoretische Ausbildung im modernen, barrierefreiem Unterrichtsraum
- praktische Ausbildung auf individuell umgerüsteten Fahrzeugen
- Zusammenarbeit mit namhaften Fahrzeugumrüstern
- Kompaktausbildung möglich
- Unterbringung möglich, auch mit Begleitperson; auch mit Pflegestufe
- Fahrsicherheitstraining
- direkte Abrechnung mit Kostenträgern möglich
- Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden und Prüforganisation