Autofahren nach Beinamputation/ Funktionsstörungen der Beine
Bei Verlust oder Funktionsstörungen des rechten Beines wird das Fahrzeug mit Linksgas ausgestattet.
Liegt eine Beinamputation vor, kann das Tragen einer Prothese erforderlich werden.
Bei Verlust des linken Beines ist ein eventuelles Tragen einer Prothese erforderlich.
Auch in einem solchen Fall ist die Kraftfahrtauglichkeit zu überprüfen.
Sollten beide Beine betroffen sein, kann das Fahrzeug komplett mit den Händen über ein Bediengerät gesteuert werden.